Was gilt für Ihren Auftrag?
Einzelaufträge
Bedingungen für einmalige Bekämpfungs-, Abwehr- und Desinfektionsmaßnahmen
01Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle einmaligen Aufträge, die Pegasus Schädlingsbekämpfung, Inhaber Sebastian Manz-Buck, Franz-Sperr-Weg 12, 80995 München (nachfolgend „Pegasus“) für ihre Kunden ausführt. Welche Leistung im Einzelnen vereinbart ist und was sie kostet, ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Pegasus arbeitet ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Eigene Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Pegasus dem ausdrücklich zugestimmt hat.
Einige Regelungen unterscheiden zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung; für Verbraucher bleibt es insoweit bei den gesetzlichen Vorschriften. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen werden wie Unternehmer behandelt.
02Leistungsumfang und Ausführung
Pegasus führt die vereinbarte Leistung mit fachkundigem, geschultem Personal aus. Die Wahl der geeigneten Verfahren, Präparate und Arbeitsmethoden trifft Pegasus nach fachlichem Ermessen und unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben.
Geschuldet ist je nach Auftrag:
- bei Befall durch Insekten, Nager und andere Schädlinge: das fachgerechte Ausbringen der Bekämpfungsmittel und die fachgerechte Behandlung der befallenen Bereiche,
- bei Desinfektionsmaßnahmen: die fachgerechte Behandlung der vereinbarten Flächen,
- bei Tauben- und Marderabwehr: die fachgerechte Montage der vereinbarten Abwehr- bzw. Vergrämungssysteme.
Eine vollständige und dauerhafte Befallsfreiheit kann Pegasus nicht zusichern, da sie von Umständen abhängt, die Pegasus nicht beeinflussen kann (zum Beispiel Zuwanderung aus Nachbargebäuden oder bauliche Gegebenheiten). Ein darüber hinausgehender Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
Termine werden mit dem Kunden abgestimmt und innerhalb der üblichen Einsatzzeiten von Pegasus wahrgenommen. Gegenüber Unternehmern sind genannte Termine und Fristen nur verbindlich, wenn Pegasus sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt hat.
Kann Pegasus nicht oder nur verzögert arbeiten, weil der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung nicht erbringt (zum Beispiel kein Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin), verschieben sich verbindliche Termine um die Dauer der Verzögerung. Dadurch verursachte Mehrkosten, insbesondere vergebliche Anfahrten, trägt der Kunde, soweit er die Verzögerung zu vertreten hat.
Wird der Auftrag nach Vertragsschluss geändert oder erweitert, stimmen die Parteien die Auswirkungen auf Vergütung und Termine vor Ausführung der Änderung ab.
Ereignisse höherer Gewalt sowie unverschuldete Betriebsstörungen bei Pegasus oder ihren Lieferanten (etwa Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien) verlängern vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als vier Monate, kann der Kunde vom betroffenen Auftrag zurücktreten.
Das Entfernen von Tierkadavern sowie von ausgebrachten Ködern und Präparaten gehört nur dann zum Auftrag, wenn es vereinbart wurde oder rechtlich vorgeschrieben ist.
Pegasus darf sich zur Erfüllung des Auftrags geeigneter Subunternehmer bedienen.
03Mitwirkung des Kunden
Damit die Maßnahmen wirken und niemand gefährdet wird, erhält der Kunde von Pegasus Verhaltenshinweise (mündlich oder als Merkblatt). Der Kunde hält diese Hinweise vor, während und nach der Maßnahme ein und gibt sie an Mitbewohner, Mitarbeiter und sonstige Nutzer der behandelten Räume weiter.
Der Kunde ermöglicht den Zugang zu allen betroffenen Bereichen und informiert Pegasus vorab über Umstände, die für die Behandlung von Bedeutung sind (zum Beispiel Kinder, Haustiere, Allergien, Lebensmittelverarbeitung).
Solange die Behandlung durch Pegasus läuft, setzt der Kunde in den betroffenen Bereichen keine eigenen Bekämpfungsmittel oder -methoden ein und verändert oder entfernt ausgebrachte Köder, Fallen und Monitore nicht, sofern nichts anderes abgesprochen ist.
04Abnahme
Soweit Pegasus eine Werkleistung erbringt (etwa die Montage einer Taubenabwehr), nimmt der Kunde die Leistung nach Fertigstellung ab, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Nimmt der Kunde die Leistung nicht ab, kann Pegasus ihm hierfür eine angemessene Frist setzen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn Pegasus zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
05Vergütung und Zahlung
Es gilt der vereinbarte Preis. Ist kein Festpreis vereinbart, rechnet Pegasus nach dem im Tätigkeitsbericht dokumentierten Zeit- und Materialaufwand zu den bei Vertragsschluss mitgeteilten Sätzen ab.
Gegenüber Verbrauchern nennt Pegasus Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Umfasst ein Auftrag mehrere Behandlungen, wird die Vergütung nach der ersten Behandlung bzw. Inspektion fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Unternehmer können nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
Gegenüber Unternehmern gilt: Liegen zwischen Vertragsschluss und Ausführung mehr als vier Monate, gelten die zum Ausführungszeitpunkt gültigen Preise von Pegasus. Liegen diese mehr als 10 % über dem ursprünglich vereinbarten Preis, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
06Eigentumsvorbehalt
Fest verbaute oder dem Kunden überlassene Materialien und Systeme (zum Beispiel Abwehrsysteme) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags Eigentum von Pegasus, soweit das Eigentum nicht kraft Gesetzes übergeht. Köderstationen, Fallen und Monitore, die nur für die Dauer der Behandlung aufgestellt werden, bleiben Eigentum von Pegasus.
07Mängel
Bei Mängeln der Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Abnahme bzw. Ausführung der Leistung. Das gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Leistungen an einem Bauwerk und für die in Ziffer 8 genannten Schadensersatzansprüche.
Unternehmer zeigen erkennbare Mängel innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung, sonstige Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an.
Ein Anspruch auf kostenfreie Nachbehandlung besteht nicht, soweit der Kunde den erneuten Befall selbst verursacht hat, etwa weil er Verhaltenshinweise nicht beachtet, Bekämpfungsmaterial entfernt oder beschädigt oder ihm mitgeteilte Befallsursachen (zum Beispiel offene Zugänge in Wänden oder Böden) nicht beseitigt hat.
08Haftung
Pegasus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Pegasus.
09Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates unberührt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Unternehmer dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Pegasus in Textform auf Dritte übertragen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Pegasus ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Serviceverträge
Ergänzende Bedingungen für laufende Wartungs-, Monitoring- und Präventionsverträge
01Geltungsbereich
Teil B gilt für Verträge, mit denen Pegasus wiederkehrende Leistungen über eine feste Laufzeit übernimmt (zum Beispiel Schädlingsmonitoring nach HACCP, regelmäßige Kontrollen und Wartung von Köder- oder Abwehrsystemen). Inhalt, Turnus und Vergütung ergeben sich aus dem Servicevertrag.
Soweit Teil B nichts Abweichendes regelt, gelten die Bestimmungen aus Teil A entsprechend. Einmalige Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Serviceumfangs werden nach Teil A ausgeführt und, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnet.
02Leistungen im Servicevertrag
Pegasus erbringt die Serviceleistungen während der Vertragslaufzeit in den vereinbarten Intervallen. Die genauen Termine werden kurzfristig telefonisch oder per E-Mail abgestimmt. Kommt trotz Bemühens keine Einigung zustande, darf Pegasus in Textform einen Termin vorgeben, der mindestens fünf Werktage nach Zugang der Mitteilung liegt.
Vor Vertragsschluss berät Pegasus den Kunden dazu, mit welchem Umfang und Turnus (Anzahl der Stationen, Kontrollhäufigkeit) eine weitgehende Befallsfreiheit am zuverlässigsten erreicht wird. Entscheidet sich der Kunde für einen geringeren Umfang, weist Pegasus vor Vertragsschluss darauf hin, wie sich das auf das Ergebnis auswirken kann.
Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Kontrollen und Maßnahmen, nicht eine vollständige Befallsfreiheit.
03Zusätzliche Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt in seinem Objekt für ein Hygiene- und Reinigungsniveau, das einem Befall nicht Vorschub leistet, und setzt von Pegasus dokumentierte Empfehlungen zur Beseitigung von Befallsrisiken (bauliche Mängel, Lagerung, Abfall) in angemessener Zeit um.
04Vergütung und Preisanpassung
Die Vergütung und der Abrechnungsturnus ergeben sich aus dem Servicevertrag. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
Ändern sich die für die Kalkulation maßgeblichen Kosten (Personal-, Material-, Fahrzeug- und Betriebskosten), kann Pegasus die Vergütung nach billigem Ermessen im Umfang der Kostenänderung anpassen; Kostensenkungen werden in gleicher Weise weitergegeben. Eine Erhöhung ist frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn bzw. nach der letzten Anpassung möglich und wird mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform wirksam.
Beträgt eine Erhöhung mehr als 5 % der bisherigen Vergütung, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Pegasus weist in der Mitteilung auf dieses Recht hin.
05Laufzeit und Kündigung
Verträge mit Unternehmern laufen zunächst zwei Jahre ab Vertragsschluss und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
Verträge mit Verbrauchern laufen zunächst 12 Monate ab Vertragsschluss. Danach verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit und können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Pegasus liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung seine Mitwirkung verweigert oder mit einer Zahlung länger als vier Wochen in Verzug ist.
Kündigungen bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail). Bei Verträgen mit Unternehmern gilt das auch für Änderungen und Ergänzungen des Vertrags.
Bei Vertragsende gibt der Kunde Pegasus Gelegenheit, im Eigentum von Pegasus stehende Köderstationen, Fallen und Monitore abzuholen.
Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel Telefon, E-Mail, Kontaktformular) oder außerhalb unserer Geschäftsräume — etwa bei Ihnen vor Ort — geschlossen wurde.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Pegasus Schädlingsbekämpfung, Inhaber Sebastian Manz-Buck, Franz-Sperr-Weg 12, 80995 München, Telefon: 089 / 14 34 93 42, E-Mail: info@pegasus-sbk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen und Ausnahmen
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB). Kein Widerrufsrecht besteht bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen Sie uns ausdrücklich zu sich bestellt haben (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Pegasus Schädlingsbekämpfung, Inhaber Sebastian Manz-Buck, Franz-Sperr-Weg 12, 80995 München, E-Mail: info@pegasus-sbk.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Fragen zu unseren Bedingungen?
Wir erklären Ihnen gerne, was für Ihren Auftrag gilt.